Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Leipzig, B 186, zw. Rippachtalstraße u. BAB 38. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan FM1 119 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Leipzig übersandte Anhörungsbogen
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