Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Leipzig, Ranstädter Steinweg, zw. Thomasiusstr. / Naundörfchen wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 57 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, um 27 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Poliscan FM1 und Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Leipzig übersandt.
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