Bei einer Geschwindigkeit von 102 km/h wurde der erforderliche Abstand von 51,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Lengerich, auf der A 1, in Höhe km 245,790, RF Dortmund nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt
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