Bei einer Geschwindigkeit von 110 km/h wurde der erforderliche Abstand von 55,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Lenting, auf der A 9, München, Abschnitt 920, bei km 1.636 nicht eingehalten Der Abstand betrug 15,00 m und damit weniger als /10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3, Video,Foto festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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