In Leonberg, auf der BAB 8, bei km 210,896, München-Karlsruhe wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Die Sensormessung, mit stat. Messsystem TraffiStar S 330 mit Foto ergab 109 km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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