Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 210,896, München-Karlsruhe die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Sensormessung mit stat. Messsystem TraffiStar S 330 mit Foto ergab 121 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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