Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 213,697, Karlsruhe-München mit 31 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 51 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Foto, stat. Messsystem TraffiStar S 330

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle StädteRegion Aachen übersandt.

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