Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 213,897, Karlsruhe-München
um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Sensor-Messgerät: TraffiStar S330 122 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe eröffnete Bußgeldverfahren und übersandte Anhörung

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