Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leverkusen, A 1, km 402,900, RF Dortmund Leverkusen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 20 km/h bei zulässigen 100 km/h. Mit Lasergerät mit Foto wurden 120 km/h dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Leverkusen übersandte Zeugenfragebogen
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