Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leverkusen, auf der BAB 1, Rheinbrücke, bei km 406,421, Spur li., FR Koblenz die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 102 km/h bei zulässigen 60 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät TraffiStar S 330 mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 42 km/h und führte zur Einleitung eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Leverkusen übersandte Vordruck Anhörung

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