Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Limburgerhof, auf der B 9, Gem. Limburgerhof, FR Ludwigshafen um 26 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung
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