Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Linnich, Gereonsweiler Landstraße, B 57, Haus.-Nr. 3-13, Rtg. Linnich die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 57 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 7 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit PoliScan Speed und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Düren erhob 30,00 € Verwarnungsgeld

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