Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lohmar, auf der BAB 3, bei km 13,600, FR Oberhausen, zw. AS Lohmar-Nord und AS Rösrath  die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan M 1 HP ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 112 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis übersandte Zeugenfragebogen

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