Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lohnsfeld, Lohnsfeld, Kaiserstraße, Höhe Nr. 2, FR Kaiserslautern die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 75 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Induktionsschleifenmessung mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 25 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung
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