Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Ludwigshafen, Gem. Ludwigshafen, auf der A 61, AS 650, FR Speyer wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 114 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 54 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von  Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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