Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Ludwigshafen, B 44, Hochstraße Nord, vor Auffahrt Bruchwiesenstraße, Rtg. Mannheim um 26 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 96 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan FM1 und Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ludwigshafen übersandte Formular Anhörung
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