Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Ludwigshafen, Gem. Ludwigshafen, A 650, km 1,7, Ludwigshafen um 27 km/h, bei zulässigen 90 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet,. Festgestellt wurden 117 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung
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