Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Ludwigshafen, Gem. Ludwigshafen, L 523, ggü. HH, Fritz-Haber-Str., FR Worms, Lasergerät, Foto wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 104 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 44 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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