Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ludwigshafen/Rh, Gem. Ludwigshafen, auf der A 61, PP Bobelach, FR Speyer begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 24 km/h, bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messung mit Lasergerät mit Foto 154 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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