Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lübeck, A 1, km 59,650, in Rtg. Hamburg mit 28 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 128 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Lübeck übersandt.
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