Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lübeck, auf der Beethovenstr. im Bereich Nr 21-39, Rtg. Ziegelstraße die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät Multanova 6F digital ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 29 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 59 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Lübeck übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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