Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lübeck, B 75, km 8,9, Rtg. HL-Zentrum mit 19 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 89 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Lübeck übersandt.
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