Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Lünen, auf der BAB 2, bei km 418,250, FR Oberhausen um 16 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 96 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dortmund
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