Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Magdeburg, Landeshauptstadt Magdeburg, Alt Salbke, Höhe Haltestelle Turmpark, FR Fermersleben die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 64 km/h bei zulässigen 30 km/h mit Lasergerät mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 34 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Vordruck Anhörung

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