Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Magdeburg, Rothensee, BAB 2, km 85,300, Ri. Berlin mit 21 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät dokumentierte mit Frontfoto 81 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Zeugenfragebogen
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