Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Mainz, Gem. Mainz, A 63, km 3,0, FR Kaiserslautern wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 125 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldbescheid über 100,00 € wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) erlassen.

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