Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Mainz, Gem. Mainz, auf der BAB 60, in Höhe km 15,1, FR Bingen um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung mit Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung
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