Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mallentin, B 105, Abs. 80, km 0,475, in Ri. Grevesmühlen mit 20 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 70 km/h. Beweismittel: PoliScan FM1, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg übersandt.

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”