Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mallentin, B 105, Abs. 80, km 0,475, in Ri. Grevesmühlen mit 20 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 70 km/h. Beweismittel: PoliScan FM1, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg übersandt.
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