Bei einer Geschwindigkeit von 150 km/h wurde der erforderliche Abstand von 75,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Malsch, auf der BAB 5, bei km 640,4, F – BA nicht eingehalten. Der Abstand betrug 21,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt. Bußgeld: 240,00 €

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe erließ Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot

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