Bei einer Geschwindigkeit von 119 km/h wurde der erforderliche Abstand von 59,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Manching, auf der A 9, München, Ab 980, bei km 0.950 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 mit Video, Foto festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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