Bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h wurde der erforderliche Abstand von 52,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN nicht eingehalten. Der Abstand betrug 18,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt. Bußgeld: 160,00, 1 Monat Fahrverbot.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe erließ Bußgeldbescheid

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