Bei einer Geschwindigkeit von 113 km/h wurde der erforderliche Abstand von 56,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Markschorgast, BAB 9, FR Berlin, Ab. 260, km 1.18 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 14,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 mit Video, Foto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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