Bei einer Geschwindigkeit von 124 km/h der erforderliche Abstand von 62,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Markschorgast, BAB 9, FR Berlin, Ab. 260, km 1.18 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS4.5 festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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