Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Markschorgast, BAB 9, FR Berlin, Ab. 260, km 1.18 nicht eingehalten. Geschwindigkeit 80 km/h, Abstand 26 m. Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Verkehrskontrollsystem VKS 3. 0
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Oldenburg übersandte Formular Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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