Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Markt Erlbach, auf der Ansbacher Str. i.H. Hs.-Nr. 38 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 62 km/h mit Piezomessung, Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 12 km/h wurde ein Verwarnungsgeld von 25,00 € erhoben eröffnet.

Verletzte Vorschriften:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kommunale Verkehrsüberwachung Markt Markt Erlebach

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