Bei einer Geschwindigkeit von 147 km/h der erforderliche Abstand von 73,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Marl, A 43, km 47,363, RF Wuppertal, Marl, A 43, km 47.363, Wuppertal,zulässigen Höchstgeschwindigkeit,außerhalb geschlossener Ortschaften nicht eingehalten. Der Abstand betrug 26,50 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandte Zeugenfragebogen zur Ordnungswidrigkeitenanzeige

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