Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Marl Nord, BAB 52, km 22,275, FR Haltern um 40 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 120 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic PoliScan.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit
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