Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mehlingen, Gemarkung Mehlingen, auf der BAB 63, bei km 70,0, Fahrtrichtung Kaiserslautern die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 130 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Lasergerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 30 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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