Um 24 km/h die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h in Mehren, auf der BAB A 1, AD Vulkaneifel, Gem. Mehren, bei km 80,230, Rtg. Saarbrücken außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten. Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 124 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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