Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 71,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 40,50 m in Memmingen, auf der A 96, Ri. Lindau, im Abschnitt 400, bei km 1,420 wurde bei einer Geschwindigkeit von 143 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 31,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung

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