Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Memmingen, Hart, Bodenseestraße, St. 2009, Ab. 220, km 0,95, Ri. Lindau die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 73 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto  festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 23 km/h und führte zur Einleitung eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung

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