Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Mölln, Ratzeburger Straße, FR B 207. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 60 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ratzeburg übersandte Zeugenfragebogen

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