Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mönchengladbach, A 61, bei km 35,100, RF KO die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 36 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Messung mit Poliscan M 1 HP ergab 96 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mönchengladbach übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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