Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mönchengladbach, Aachener Str., FR stadtauswärts die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät Gatso mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 72 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mönchengladbach übersandte Zeugenfragebogen
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