Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Mönchengladbach, Messtelle, Reststrauch, FR stadteinwärts. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät Vitronic 75 km/h.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mönchengladbach übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren
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