Bei einer Geschwindigkeit von 139 km/h wurde der erforderliche Abstand von 57,90 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Mörfelden-Walldorf, auf der BAB 5, bei km 505,255, FR Darmstadt nicht eingehalten.Der Abstand betrug 25,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren
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