Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Moers, auf der A 42, Kamp-Lintfort, FR A 57 – Köln. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 330 115 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Wesel übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren
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