Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Montabaur, Gem. Montabaur, B 49, km 3,450, Hillscheider Stock, FR Koblenz um 25 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 95 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung

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