Bei einer Geschwindigkeitsmessung in München, auf der A 99, Ri. AK Süd(A 96), im Abschnitt 240, Höhe km 1,838, Ri. Salzburg wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 61 km/h, bei zulässigen 30 km/h, um 31 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffiStar S 330, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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