Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, auf der A 99, Ri. AK Süd(A 96), im Abschnitt 240, Höhe km 1,838, Ri. Salzburg die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 24 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffiStar S 330 mit Foto ergab 84 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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